Belastungsstörung als Berufskrankheit
von Christoph Schneider
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Ein Rettungssanitäter mit posttraumatischer Belastungsstörung hatte geklagt – und das Bundessozialgericht (BSG) erkennt erstmals eine psychische Erkrankung als Berufskrankheit an.
Ein Rettungssanitäter mit posttraumatischer Belastungsstörung hatte geklagt – und das Bundessozialgericht (BSG) erkennt erstmals eine psychische Erkrankung als Berufskrankheit an.