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Landrat a.D. Pföhler ist im Ruhestand

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) hat Jürgen Pföhler, ehemaliger Landrat des Kreises Ahrweiler, in den Ruhestand versetzt. Ihm wurde eine dauerhafte Dienstunfähigkeit bescheinigt. Am 23. Januar wird seine Nachfolgerin oder sein Nachfolger gewählt.
Landrat a.D. Jürgen Pföhler. Foto: Archiv/Kreisverwaltung

Landrat a.D. Jürgen Pföhler. Foto: Archiv/Kreisverwaltung

Der Kreis- und Umweltausschuss hat in seiner heutigen Sitzung den  Termin zur Wahl eines neuen Landrats oder einer neuen Landrätin bestätigt. Den Termin hatte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) festgelegt. Die Wahl findet am Sonntag, 23. Januar 2022, statt. Eine gegebenenfalls notwendige Stichwahl ist für Sonntag, 6. Februar 2022, terminiert. Derzeit gibt es im Landkreis Ahrweiler keinen Landrat. Der bisherige Amtsinhaber Jürgen Pföhler hatte sich wenige Wochen nach der Flutkatastrophe krank gemeldet. Später hatte er einen Antrag auf dauerhafte Dienstunfähigkeit gestellt. Diese wurde von einem Amtsarzt bestätigt. Mit dem gestrigen 1. November ist der 63-Jährige durch die ADD offiziell in den Ruhestand versetzt worden. Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt gegen ihn und ein weiteres Mitglied des Krisenstabes wegen des Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung. Es wird untersucht, ob die Bevölkerung bei der Flutkatastrophe zu spät gewarnt und evakuiert worden war. In die Kritik geraten war Pföhler zudem, da er sich kurz nach der Flutnacht weitgehend aus der Öffentlichkeit und somit von der Bevölkerung des Ahrtals zurückgezogen hatte. Seit der Erkrankung Pföhlers werden die Amtsgeschäfte des Landrats vom Ersten Beigeordneten des Kreises Horst Gies (CDU) wahrgenommen. Laut Kreisverwaltung bestimmt die Landkreisordnung, dass die Wahl eines neuen Landrates spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle erfolgen soll. Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen oder auch von Einzelbewerberinnen und -bewerbern können bis zum 48. Tag vor der Wahl eingereicht werden. Über Einzelheiten zur Einreichung von Wahlvorschlägen informiert die Kreiswahlleitung in einer öffentlichen Bekanntmachung, die gesetzlich spätestens am 69. Tag vor dem Wahltermin erfolgen muss. Weitere Informationen zum Ablauf der Wahl werden laut Kreisverwaltung noch folgen.


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