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Die Grenzen für Überstunden: Welche Stundenzahl bei Mehrarbeit nicht überschritten werden darf

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Überstunden sind in vielen Unternehmen und für zahlreiche Mitarbeiter an der Tagesordnung. Damit Sie nicht in diesen Teufelskreis gelangen, zeigen wir, wo die Grenzen liegen und was Ihre Rechte sind.

Laut dem Arbeitszeitreport 2021 von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) arbeiten Vollzeitbeschäftigte in Deutschland im Schnitt „43 Stunden pro Woche und damit durchschnittlich 4,3 Stunden mehr als vertraglich vereinbart.“ Gründe dafür können zum Beispiel große Projekte, personelle Engpässe oder auch schlicht und ergreifend zu viele Aufgaben sein.

Die Vereinte Dienstleistungs­gewerkschaft (ver.di) schreibt dazu, dass außerdem jeder vierte Angestellte berichte, dass sie auch in der Freizeit für berufliche Angelegenheiten erreichbar sein sollen. Vor allem im Home-Office verschwämmen scheinbar oft die Grenzen und die Work-Life-Balance gerate so ins Ungleichgewicht. Aber was soll man dagegen machen?

Mehrarbeit und Überstunden müssen angeordnet werden

Klar ist, dass Mehrarbeit und Überstunden gesetzlich geregelt sind und eigentlich vom Vorgesetzten angeordnet werden müssen. Die Arbeitgeber profitieren also davon – und nehmen es meist als selbstverständlich hin –, wenn ihre Angestellten auch über die vereinbarte Zeit hinaus weiterarbeiten. Ein Problem, zeigen doch verschiedene Studien, dass sich zu kurze Phasen der Erholung auf Dauer negativ auf Körper und Psyche auswirken und im schlimmsten Fall zum Burnout führen können. Übrigens: Aus diesem Grund sind auch die Pausenzeiten so wichtig.

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Die IG Metall schreibt dazu: „Wenn der Vorgesetzte die Überstunden zwar nicht ausdrücklich anordnet, aber sieht, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr als die normalen Stunden arbeiten, so muss er dies unterbinden, indem er die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Hause schickt. Wenn er dies nicht tut, zeigt er damit, dass er mit den Überstunden einverstanden ist und muss sie genauso zahlen, als ob er sie angeordnet hätte.“

Was sagt das Arbeitszeitgesetz?

Zwei Angestellte spät nachts in einem Büro.
Arbeiten bis spät in die Nacht: Überstunden müssen vom Chef angeordnet werden. (Symbolbild) © halfpoint/Imago

Das Bundesamt für Justiz schreibt im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in Paragraf 3: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden.“ Aber: Ist dies der Fall, muss laut ver.di allerdings „innerhalb der nächsten sechs Monate ein Ausgleich gewährt werden, um eine durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden zu garantieren.“ Außerdem muss die Ruhezeit eingehalten werden: Das Gesetz besagt, dass es elf Stunden am Stück sein müssen, ohne Unterbrechung.

Von dieser Regelung profitieren Auszubildende gleichermaßen. Überstunden müssen, wenn verlangt, dem Ausbildungszweck dienen und dürfen nur freiwillig und gegen Ausgleich angenommen werden, wie die ver.di schreibt. Angestellte in Teilzeit bekommen dieselben Zuschläge wie die Vollzeit-Kollegen, wenn sie mehr als vertraglich vereinbart arbeiten.

Ausnahme hier: Führungskräfte. Für leitende Angestellte gilt das Gesetz nicht. Arbeitgeber können von Vorgesetzten also durchaus Überstunden verlangen, die über die maximale Arbeitsdauer hinausgehen.

Achtung: Es gibt Ausnahmen von der Regel

In zwei Fällen dürfen Arbeitgeber Überstunden einfordern:

Nein sagen – Arbeitnehmer können Überstunden ablehnen, oder?

Schauen Sie hierzu einmal in Ihren Arbeitsvertrag. Laut Stiftung Warentest steht dort, dass die Firma Über­stunden anordnen dürfe und wie Überstunden vergütet werden. Und weiter: „Solche Klauseln sind nur gültig, wenn sie eine maximale Stundenzahl nennen. Wer einen Vertrag unter­schreibt, muss absehen können, wie viel Arbeit ihm bevor­steht, meint das Bundes­arbeits­gericht (BAG, Az. 5 AZR 406/10).“

Steht im Vertrag keine verbindliche Stundenzahl, kann man die Überstunden verweigern – ohne rechtliche Konsequenzen. In solchen Fällen greift das Maßregelungsverbot, das besagt, dass kein Arbeitnehmer Konsequenzen fürchten muss, wenn er seine Rechte in Anspruch nimmt.

Wer Überstunden ablehnt, sollte dies aber in einer gewissen Art und Weise formulieren. Sagen Sie klar, welche Aufgaben Sie schon erledigen müssen und auch, warum Sie ablehnen müssen. Machen Sie nach Möglichkeit Lösungsvorschläge oder hören Sie sich Vorschläge an. Wichtig hier: kooperativ bleiben.

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