Große Freude im Erzbistum Paderborn: Am 10. März 2024 ist Dr. Udo Markus Bentz feierlich in sein Amt eingeführt worden. Papst Franziskus hatte ihn im Dezember zum 67. Bischof und fünften Erzbischof von Paderborn ernannt. Er ist Nachfolger von Erzbischof em. Hans-Josef Becker, der am 1. Oktober 2022 in den Ruhestand getreten ist. Auf einer Themenseite stellen wir für Sie alle aktuellen Meldungen zum neuen Erzbischof, ein digitales Willkommensbuch, den Lebenslauf des neuen Erzbischofs sowie Videos und Interviews zur Verfügung.
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Unsere Nachrichten
Kirche beauftragt zu Bildung und Verkündigung
Leben in Fülle ins Bild gebracht
Pastor Bronislaw Chrascina verstorben
Wallfahrt in Werl erleben
Mit 294.480 Stunden Engagement die Welt verbessern
Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz packt mit an
Dr. Udo Markus Bentz ist Erzbischof von Paderborn
Unsere Videos
"Pfadfinder als zweite Familie"
Farina Salamon ist Pfadfinderin – das wurde ihr in die Wiege gelegt. Farinas Großvater hat den Pfadfinderstamm St. Franziskus Dortmund-Mitte gegründet und ihr Vater engagiert sich ebenfalls bis heute dort. Farinas Glaube wurde insgesamt stark von ihrer Familie geprägt. Die christlichen Werte, die ihr auf diesem Weg vermittelt wurden, gibt sie heute an junge Pfadfinder weiter.
Erzbischof Dr. Bentz besucht 72-Stunden-Aktion
4.000 junge Menschen engagieren sich im Erzbistum Paderborn im Rahmen der 72-Stunden-Aktion und tun Gutes. Einigen von ihnen hat Erzbischof Dr. Bentz einen Besuch abgestattet – und sich informiert über die Vielfalt der Projekte. Bei der Kolpingjugend in Salzkotten packte er tatkräftig mit an.
Glockenkonzert
Ein feierliches Glockenkonzert in Paderborn gab es zur Amtseinführung von Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz. Gleich vier Kirchen in der Paderborner Innenstadt ließen ihre Glocken erklingen. Und das auf besondere Art: mit Beiern. Beim Beiern werden die Glocken manuell angestoßen und wie ein normales Instrument gespielt – nur eben teils mehrere hundert Kilogramm schwer.
Veranstaltungen im Erzbistum Paderborn
24-Stunden Auszeit
Einmal für einen Tag raus aus dem Gewohnten, aus Alltag, Familie, Beruf.Ignatianische Einzelexerzitien
Tageselemente: -Einführung in die Schriftmeditation nach Ignatius von Loyola -Hinweise für das persönliche Beten -Begleitgespräch -Durchgehendes Schweigen -Teilnahme an der EucharistiefeierRegisseur Christoph Hübner zeigt seine Fußball-Dokumentation „Nachspiel“
Filmabend in der Katholischen Akademie Schwerte gibt Einblicke in die Welt des FußballsKirchliche Nachrichten aus Paderborn und Deutschland
Ticker der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA)
Zentralrat der Juden kritisiert Urteile zu antiisraelischen Demos
Köln (KNA) Der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, zeigt sich irritiert und enttäuscht über Verwaltungsgerichtsurteile zu antiisraelischen Demonstrationen in Hessen und Bremen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof und das Verwaltungsgericht Bremen hätten argumentiert, der Slogan "From the river to the sea" müsse nicht im Sinne der Auslöschung Israels interpretiert werden, kritisierte Schuster im Interview der Woche im Deutschlandfunk. Vielmehr könne auch das Ziel eines Staates gemeint sein, in dem Palästinenser und Israelis auf diesem Gebiet friedlich zusammenlebten.
Schuster sagte dazu, eine solche Urteilsbegründung sei ausgesprochen naiv. Der Slogan bedeute "nichts anderes als den Wunsch der Auslöschung Israels". Damit sei die Grenze der Meinungsfreiheit überschritten.
Nach dem Massaker der Hamas an 1.200 Israelis am 7. Oktober sei das Gefühl der Juden in Deutschland verloren gegangen, in Israel "einen sicheren Hafen zu haben", erläuterte Schuster. Seitdem gebe es zudem "deutlich mehr, zum Teil gewaltbereiten" Antisemitismus von arabisch- und türkischstämmigen Menschen. Die Zahl der "Zuschriften mit teilweise sehr unerfreulichem Inhalt an den Zentralrat" habe deutlich zugenommen.
Im Zusammenhang mit den Antisemitismusskandalen bei der documenta vor zwei Jahren und bei der jüngsten Berlinale zeigte sich Schuster "irritiert" über das Verhalten von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne). Man müsse sich "Gedanken machen", ob sich in Roths Abteilung für Kultur und Medien im Bundeskanzleramt "vielleicht eine Einstellung eingeschlichen" habe, "gegen die man grundsätzlich etwas tun müsste".
Die Wiederaufnahme von Zahlungen an das UN-Flüchtlingshilfswerk für die Palästinenser, UNRWA, sieht Schuster skeptisch. Es sei nicht gelungen, die Unschuld dieser Organisation zu beweisen. Vielmehr müsse man davon ausgehen, so der Zentralratsvorsitzende, dass Mitarbeiter der UNRWA aktiv an den Terrorakten vom 7. Oktober beteiligt gewesen seien. Er mache sich "ernsthafte Sorgen", dass nun indirekt wieder eine Aufrüstung der Hamas im Gazastreifen möglich sein könnte.
Meloni: Papst nimmt an G7-Treffen zu KI teil
Rom (KNA) Papst Franziskus wird als erster Papst an einem Gipfeltreffen der sieben führenden Industrienationen (G7) teilnehmen. Das kündigte Italiens Regierungschefin Giorgia Meloni am Freitag in Rom in einem über Soziale Netzwerke verbreiteten Video an. Hauptthema des Treffens werde der Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) sein.
Meloni sagte, sie wolle, dass bei dem Gipfel die Vorschläge des Vatikans für eine "Ethik der Algorithmen" zur Sprache kommen. Sie sei überzeugt, dass die Präsenz des Papstes entscheidend dazu beitragen könne, einen ethisch-kulturellen Rahmen für die Nutzung Künstlicher Intelligenz zu finden.
Der Gipfel findet vom 13. bis 15. Juni in Borgo Egnazia (Apulien) statt. Der Papst wird nach den Worten Melonis im Rahmen des Formats "Outreach" präsent sein, bei dem auch Nichtmitglieder der G7-Staaten teilnehmen können.
Künftig haben Krankenhäuser ein System zur Personalbemessung
Berlin (KNA) Krankenhäuser in Deutschland können künftig erstmals auf ein Personalbemessungssystem zurückgreifen. Der Bundesrat hat am Freitag der Verordnung über die Grundsätze der Personalbedarfsbemessung in der stationären Krankenpflege (PPBV) der Bundesregierung zugestimmt.
Mit dem Instrument sollen Krankenhäuser ihren Personalbedarf auf allen Normalstationen für Erwachsene und Kinder sowie auf Intensivstationen für Kinder ermitteln und an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus übermitteln. Anhand dieser Daten soll festgestellt werden, wie sich die vorhandene Ist-Personalbesetzung zur Soll-Personalbesetzung verhält. In einem weiteren Schritt sollen dann diese Ergebnisse umgesetzt werden.
Ziel der Verordnung ist es, eine bedarfsgerechte Pflege von Patientinnen und Patienten sicherzustellen und die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte im Krankenhaus zu verbessern. So soll gewährleistet werden, dass auch in Zukunft genügend Fachkräfte im Bereich der Pflege zur Verfügung stehen.
Bereits im Jahr 2019 hatten sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Pflegerat und die Gewerkschaft ver.di auf die Einführung des Pflegepersonalbemessungsinstruments PPR 2.0 verständigt und dieses im Jahr 2023 erprobt. Die Ergebnisse der Erprobung flossen in die Verordnung ein. Sie soll zum 1. Juli in Kraft treten. In einem späteren Verordnungsverfahren werden Regelungen zum Personalaufbau getroffen. Mit ihnen soll das Ziel der Erfüllung der Soll-Besetzung erreicht werden.
Der Deutsche Pflegerat wertete die Verordnung als Meilenstein. Der Bundesrat habe damit Geschichte geschrieben, erklärte die Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), Christine Vogler. Die Verordnung müsse jetzt schrittweise umgesetzt werden.
UN-Gericht entscheidet zu Völkermord-Vorwurf gegen Deutschland
Den Haag (KNA) Der Internationale Gerichtshof in Den Haag entscheidet am Dienstag über eine einstweilige Anordnung gegen Deutschland wegen Beihilfe zu einem mutmaßlichen Völkermord durch Israel im Gazastreifen. Der Beschluss wird in öffentlicher Sitzung am Nachmittag bekanntgegeben, wie das Gericht in Den Haag am Freitag mitteilte.
Nicaragua hatte einen entsprechenden Vorwurf unter anderem wegen deutscher Rüstungsverkäufe an Israel erhoben und vor dem obersten UN-Gericht Sofortmaßnahmen bis zu einer endgültigen Klärung verlangt. Deutschland wies die Anschuldigungen in einer Anhörung am 9. April als haltlos zurück.
Nach Ablehnung einer Kandidatin - Irritation über Bischöfe
Mönchengladbach/Augsburg (KNA) Die Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) wird auf Bundesebene vorerst ohne geistliche Begleitung auskommen müssen. Wie die DPSG in den Sozialen Medien mitteilte, erhielt die einzige Kandidatin Viola Kohlberger (32) nicht die erforderliche Mehrheit beim Ständigen Rat der Bischofskonferenz, um für das Amt der Bundeskuratin kandidieren zu können. Das Votum der Bischöfe hat Kritik nicht nur von katholischen Jugendverbänden nach sich gezogen.
Als Kurat oder Kuratin wird bei der DPSG die geistliche Begleitung bezeichnet. Ihre Aufgabe ist es, Leitungskräfte des Verbandes in Glaubensfragen zu beraten und zu sensibilisieren. Für die Kandidatur auf Bundesebene ist eine Zustimmung mit absoluter Mehrheit der 27 Ortsbischöfe im Ständigen Rat der Bischofskonferenz notwendig. Die Deutsche Bischofskonferenz erklärte auf Anfrage, sie gebe keine Stellungnahme ab zu Personalfragen des Ständigen Rates.
Die DPSG erklärte am Freitag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), schon am Montagabend durch ihren Kontaktbischof, den Fuldaer Bischof Michael Gerber, von der Entscheidung unterrichtet worden zu sein. Eine offizielle Bestätigung stehe aber noch aus. Ob damit auch eine Begründung für das Votum geliefert werde, wisse der Verband nicht. Das Bistum Fulda erklärte auf Anfrage, den Abstimmungsvorgang nicht weiter zu kommentieren.
Das Entsetzen im Verband sei nach der Mitteilung groß, sagte DPSG-Bundesvorstand Joschka Hench. Die Kandidatur von Kohlberger sei dem Ständigen Rat seit mindestens drei Wochen vor dem Abstimmung umfänglich bekannt gewesen. Dennoch habe im Vorfeld kein Bischof die DPSG mit Bedenken wegen der Personalie kontaktiert. "Das ist ein Umgang, den wir sehr seltsam finden und der nicht mit den Positionen im Einklang steht, die auch seitens der Mehrheit der Bischöfe beim Synodalen Weg vertreten wurden."
Bei der Bundesversammlung in zwei Wochen im Bistum Fulda könne nun keine geistliche Leitung gewählt werden, da auch eine Ersatzlösung erst der Zustimmung des Ständigen Rates bedürfe, erklärte Hench. Die Personalie werde aber Thema auf der Versammlung sein, bei der laut Bistum auch Bischof Gerber anwesend sein wird.
Auch andere Kirchenvertreter äußerten Unverständnis über den Vorgang. Der Bundesvorsitzende des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), Gregor Podschun, nannte die Entscheidung der Bischöfe auf der Plattform X "in keiner Weise nachvollziehbar" und sprach Kohlberger seine Solidarität aus. Der BDKJ vertritt als Dachverband auf Bundesebene auch die DPSG.
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) äußerte sich irritiert. Man habe Kohlberger beim Synodalen Weg als "kompetente Theologin und höchst engagierte Synodale kennengelernt", erklärte das ZdK-Präsidium auf X. Die formalen Voraussetzungen für das Amt lägen durch die Tätigkeit Kohlbergers als Kuratin im Bistum Augsburg, das sie seit 2021 ausführt, vor.
Der Verwaltungschef des Bistums Essen, Klaus Pfeffer, erklärte auf Facebook, er sei "sehr traurig und auch erschrocken", dass die DPSG "eine so bittere Erfahrung mit einer großen Zahl der deutschen Bischöfe machen muss". Der Essener Generalvikar war nach eigenen Angaben selbst in seiner Jugend und Studienzeit DPSG-Mitglied. "Ich kann nur erahnen, was das an Enttäuschung, Wut und Verbitterung auslöst. Und ich kann's gut verstehen," so Pfeffer.
Kohlberger war auch Teilnehmerin beim katholischen Reformprojekt Synodaler Weg. Bei dessen Vollversammlung im Herbst 2021 in Frankfurt war es am Rande zu einem Disput zwischen ihr und dem Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki gekommen. 2023 gab es zudem eine Auseinandersetzung zwischen ihr und dem Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer wegen einer Aussage des Bischofs im Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal.
Für Genderverbot spricht sich Hälfte der Befragten in Hessen aus
Frankfurt (KNA) Die Hälfte aller befragten Menschen in Hessen sind für ein Genderverbot in der Landesverwaltung. Das ist ein Ergebnis des Hessentrends, den infratest dimap im Auftrag des Hessischen Rundfunks (hr) durchgeführt hat und der am Freitag in Frankfurt veröffentlicht wurde.
Die Landesregierung hat die Verwendung von Genderzeichen in hessischen Ministerien und in der Landesverwaltung verboten; bei schriftlichen Abiturprüfungen wird der Einsatz der Sonderzeichen zudem als Fehler gewertet, wie es in der Mitteilung heißt. Demnach halten 50 Prozent der Befragten die Entscheidung für richtig, 42 Prozent lehnen ein solches Verbot ab.
Männer und Ältere stehen demnach dem Verbot tendenziell positiver gegenüber als Frauen und Jüngere. Fürsprecher des Genderverbots finden sich laut Hessentrend vor allem bei Anhängern der CDU (68 Prozent), AfD (71 Prozent) und FDP (55 Prozent). Dagegen lehnten 58 Prozent der SPD-Anhänger und 72 Prozent der Grünen-Anhänger ein Genderverbot ab.