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Arbeitszeit auf Dienstreise über zehn Stunden: Was rechtlich gilt

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Dienstreisen kommen in manchen Jobs immer mal wieder vor. Damit gehen Besonderheiten einher, die unter anderem die Arbeitszeit betreffen. Was Sie beachten müssen.

Wer beruflich unterwegs ist und beispielsweise an Tagungen oder Schulungen teilnimmt, oder für sein Unternehmen anderweitig im Einsatz ist, befindet sich auf einer Geschäftsreise. Dabei unterscheiden sich die Gegebenheiten meist von denen am eigentlichen Dienstort. Die Anfahrt zur festen Arbeitsstätte ist beispielsweise losgelöst von der Arbeitszeit, auf Dienstreise kann das anders aussehen. Auch die Länge der Arbeitszeit kann unter Umständen variieren.

Wann sind Arbeitnehmer eigentlich auf Dienstreise?

Eine Arbeitnehmerin auf Geschäftsreise im Hotel.
Auf Geschäftsreisen ändert sich für Arbeitnehmer der Arbeitsort, die Arbeitszeit darf sich jedoch nicht signifikant ändern. © Ihar Ulashchyk/Design Pics/Imago

Arbeitnehmer, die im Auftrag Ihrer Arbeit im Einsatz sind und dafür nicht in unmittelbarer Nähe zum Dienstort sind, befinden sich in der Regel auf einer Dienstreise, informiert die Kanzlei Hasselbach. Ist ein Mitarbeiter beispielsweise bei einem Kunden, der sich nur zwei Straßen weiter befindet, ist dies ein Dienstgang. Ist die Dienstreise weiter weg, kommt es unter anderem auf das Fortbewegungsmittel und die Beanspruchung an, ob die Fahrtzeit zur Arbeitszeit zählt.

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Verlängert sich die Arbeitszeit auf Dienstreisen?

Grundsätzlich gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) auch auf Dienstreisen. Das bedeutet, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer an bestimmte Vorgaben halten müssen. Beispielsweise dürfen Arbeitnehmer maximal acht Stunden am Tag arbeiten. In Ausnahmefällen sind zehn Stunden erlaubt. Eine längere Arbeitszeit als zehn Stunden darf allerdings nicht gefordert oder geleistet werden, informiert Von Rueden, eine Partnerschaft von Rechtsanwälten, auf der eigenen Webseite. Die Vorschriften im Überblick:

Tagegeld auf Dienstreise: Maximal 28 Euro pro Kalendertag

Wer auf Dienstreise ist, kann Spesen von bis zu 28 Euro pro Kalendertag veranschlagen, informiert das Portal Arbeitsrechte auf Grundlage des Einkommensteuergesetzes. Diese Pauschale ist auch als Tagegeld bekannt. 28 Euro erhalten Arbeitnehmer, die ganze 24 Stunden nicht in der eigenen Wohnung sind. Bei Reisen ins Ausland gibt es andere Werte. Für die An- und Abreise gibt es jeweils 14 Euro, wenn der Arbeitnehmer am anschließenden oder vorherigen Tag außerhalb seiner Wohnung übernachtet, informiert das Bundesverwaltungsamt.

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