Wer auf Dienstreise ist, kann Spesen von bis zu 28 Euro pro Kalendertag veranschlagen, informiert das Portal Arbeitsrechte auf Grundlage des Einkommensteuergesetzes. Diese Pauschale ist auch als Tagegeld bekannt. 28 Euro erhalten Arbeitnehmer, die ganze 24 Stunden nicht in der eigenen Wohnung sind. Bei Reisen ins Ausland gibt es andere Werte. Für die An- und Abreise gibt es jeweils 14 Euro, wenn der Arbeitnehmer am anschließenden oder vorherigen Tag außerhalb seiner Wohnung übernachtet, informiert das Bundesverwaltungsamt.